Endlich nicht mehr jeden Meinungsstreit auswendig lernen. Aber welche Kommentare sind im zweiten Examen überhaupt zugelassen? Solltest Du Deine Kommentare für das Examen lieber mieten oder kaufen? Und wieviel helfen die Kommentare wirklich?

Welche Kommentare im zweiten juristischen Staatsexamen als Hilfsmittel zugelassen sind, hängt vom Bundesland ab. Sowohl der Kauf als auch die Miete von Kommentaren für das Examen haben Vor- und Nachteile. In den Klausuren selbst können Kommentare zwar nutzen, aber auch gefährlich sein.

In diesem Artikel zeige ich Dir

Tipps zur Nutzung der Kommentare im zweiten Examen

Schwerpunktsetzung: Sachverhalt statt Rechtsfragen

Im ersten Examen liegt der Schwerpunkt regelmäßig in der Diskussion von Rechtsfragen. Ansicht 1, Ansicht 2, Ansicht 3a, Ansicht 3b, Ansicht 9 Dreiviertel, Diskussion, Stellungnahme.

Das ist im zweiten Examen anders. Du folgst der Rechtsprechung und stellst, von einigen klassischen Riesenstreits abgesehen, auch keine abweichenden Rechtsauffassungen dar. Die Musik spielt dann bei der Subsumtion, der Arbeit mit dem Sachverhalt. Hier hagelt es im Assessorexamen die Punkte und hier muss der Schwerpunkt Deiner Klausur liegen.

Deshalb darfst Du im zweiten Examen auch Kommentare nutzen: Es geht nicht mehr darum, Dein Wissen zu Rechtsproblemen abzufragen. (Und deshalb solltest Du das materielle Recht für das zweite Examen auch anders wiederholen als vor dem ersten Examen, dazu hier mehr.)

Gleichzeitig folgt hieraus auch ein ganz wichtiger Schluss für die Arbeit mit den Kommentaren: Dort liegt kein Klausurschwerpunkt! Wenn die Lösung zu einer Rechtsfrage im Kommentar steht, wird der Korrektur Dir für das Abschreiben dieser Lösung keine substanziellen Punkte geben.

Der Kommentar ist einfach nur ein Werkzeug, damit Du Dich mit Rechtsfragen, bei denen ohnehin kein Klausurschwerpunkt liegt, nicht lange aufhalten musst.

Daraus folgt dann auch direkt der nächste Hinweis:

Nicht im Kommentar versacken

Weil bei den Rechtsfragen kein Klausurschwerpunkt liegt, darfst Du mit ihnen auch nicht viel Zeit verbringen. Die Kommentare können eine große Hilfe sein, sie bergen aber auch eine große Gefahr. Die Suche nach der Lösung im Kommentar gleicht oft der Suche nach dem verborgenen Schatz.

Nur noch hier suchen, noch einmal umblättern, vielleicht finde ich da ja noch was… und zack, sind 15 Minuten weg, für ein einziges kleines Problem! Mach das ein paar Mal und die Klausur ist alleine deshalb gelaufen.

Um das zu vermeiden, brauchst Du ein festes Zeitlimit für die Kommentarsuche. Als „Standard“ solltest du pro Rechtsfrage nicht mehr als fünf Minuten im Kommentar suchen. Das heißt, nach fünf Minuten brichst Du ab, auch wenn Du die Lösung nicht gefunden hast!

Nur bei für die Klausur besonders wichtigen Problemen kannst Du ausnahmsweise mal bis zu 10 Minuten suchen (ähnlich Schnabl und auch Torsten Kaiser empfiehlt in seinen Seminaren ein ähnliches Zeitlimit für die Kommentarsuche.)

So eine 10-Minuten-Suche darf aber maximal ein Mal pro Klausur passieren. Sonst wirst Du mit der Zeit nicht mehr hinkommen.

Nicht aus dem Kommentar abschreiben

Um Zeit zu sparen, solltest Du die „Lösung“ zu Deinem Rechtsproblem auf keinen Fall aus dem Kommentar abschreiben. Verweise stattdessen in Deiner Lösungsskizze auf die entsprechende Stelle im Kommentar.

Wenn ich entscheiden muss, ob es sich bei einem Schriftstück um ein Schuldanerkenntnis handelt, würde ich in meiner Lösungsskizze also z.B. nur schreiben:

! Schuldanerkenntnis
Def. —> Palandt 781.3 —> Auslegung

Das bedeutet in meiner Lösungsskizzensprache, es liegt ein Schuldanerkenntnis vor, zu diesem Ergebnis kommt man aber erst nach Diskussion (deshalb das „!“). Die Definition zum Schuldanerkenntnis finde ich im Palandt bei § 781 Abs. 3. Nach der Definition kommt es auf eine Auslegung an.

Die Definition von „Schuldanerkenntnis“ selbst solltest Du nicht in die Lösungsskizze schreiben. Stattdessen öffnest Du beim Ausformulieren den Palandt bei § 781 Abs. 3. Falls das in Deinem Bundesland erlaubt ist, kannst Du zusätzlich einen Haftzettel an die entsprechende Seite im Palandt kleben. Dann musst Du später nicht blättern.

(Als nächstes käme dann die Sachverhaltsarbeit, um unter die Definition zu subsumieren – wie gesagt hier wird im zweiten Examen regelmäßig die Musik spielen und sollte der Schwerpunkt Deiner Argumentation liegen.)

Mehr als nur ein Nachschlagewerk

Teilweise können Kommentare Dir auch über den eigentlichen Zweck des Nachschlagens einzelner Rechtsfragen hinaus helfen.

  • Aus dem Inhaltsverzeichnis zu einer Norm kannst Du z.B. oft das Prüfungsschema ablesen, wie etwa im Kopp/Schenke bei § 113 VwGO das Schema zur Fortsetzungsfeststellungsklage.
  • Im Kopp/Schenke findest Du bei § 42 VwGO die drittschützenden Normen aus dem Baurecht.

Denke also auch ein bisschen um die Ecke und nutze Deinen Kommentare, wo immer Du kannst.

Üben

Den effektiven Einsatz von Kommentaren in den Assessorklausuren muss man üben. Umso öfter Du sie verwendest, desto schneller wirst Du werden. Auch hier sind deshalb Übungsklausuren notwendig.

Wieviele Übungsklausuren Du schreiben solltest und wie Du es schaffst, möglichst viele Übungsklausuren in Deinen Lernalltag zu integrieren, habe ich hier beschrieben. Um Deine Übungsklausuren für die verschiedenen Klausurtypen zu tracken, kannst Du meinen Übungsklausurenplaner in Excel nutzen.

Kommentare für das 2. Staatsexamen mieten oder kaufen?

Juristische Kommentare sind teuer. Trotzdem solltest mit der neusten zugelassenen* Auflage ins Examen gehen. Hier ein Risiko einzugehen wäre völlig am falschen Ende gespart. Deine Examensnote kann mit Zins und Zinsenzins über Deine Lebenszeit Millionen wert sein. Gehe bitte kein Risiko ein, weil Du ein bisschen Geld für Kommentare sparen willst.

*Bitte beachte, dass die neuste zugelassene Auflage nicht immer automatisch die neuste existierende Auflage sein muss. In Baden-Württemberg z.B. sind jedenfalls bis November 2020 bei den in der ersten Jahreshälfte geschriebenen Klausuren Kommentare auf dem Stand von Oktober des Vorjahres und bei den in der zweiten Jahreshälfte geschriebenen Klausuren Kommentare auf dem Stand von April desselben Jahres zu verwenden, vgl. Ziffer IV. der dortigen Verwaltungsvorschrift zu Hilfsmitteln.

Kommentare mieten: Vor- und Nachteile

Um das Kostenproblem zu lösen, gibt es eine Reihe von Anbietern, welche die im Examen zugelassenen Kommentare in der aktuellen Auflage vermieten.

Ich empfehle das Angebot von Examenskommentare.de*, u.a. weil es trotz mitgelieferten Rollkoffers kosteneffizient ist und man die Verfügbarkeiten für einzelne Examensmonate und Bundesländer direkt auf der Website sieht.

Das Mieten insgesamt hat, wie auch das Kaufen, Vor- und Nachteile:

Kommentare für das Examen zu mieten ist günstiger als das Kaufen neuer Kommentare und spart Arbeit bei der Beschaffung.

Du musst nur eine Bestellung abgeben, bekommst alle Kommentare zum richtigen Zeitpunkt in der richtigen Auflage und häufig sogar noch einen Rollkoffer in der richtigen Größe dazu.

Das Mieten von Examenskommentaren hat aber den Nachteil, dass Du selbst keine volle Kontrolle über etwaige Notizen hast. Du weißt nicht, wer die Kommentare vor Dir hatte und ob er dort irgendwo etwas hineingeschrieben hat.

Natürlich wird es im Regelfall keine verbotenen Notizen geben, aber ein Restrisiko besteht. Das heißt, Du musst bzw. solltest die gemieteten Kommentare gründlich auf Randnotizen durchchecken, die gegen die Hilfsmittelverfügung Deines Bundeslandes verstoßen würden. Das macht Arbeit.

Kommentare neu kaufen: Vor- und Nachteile

Auch was das Kaufen von Kommentaren angeht, gibt es Argumente dafür und dagegen:

Wenn Du einen neu gekauften Kommentar selbst aus der Einschweißfolie pulst, dann bist du 100% sicher, dass es darin keine Eintragungen gibt. Du kannst Dir also die Prüfung ersparen.
Das Kaufen hat auf der anderen Seite den offensichtlichen Nachteil des hohen Preises.

Man kann zwar theoretisch die Kommentare nach dem Examen mit einem Abschlag wieder verkaufen und hat dann etwas weniger Verlust gemacht. So hatte ich es geplant.

Als ich dann mit dem zweiten Examen durch war, war aber auch ich selbst durch und hatte Lust auf alles außer darauf, meine dämlichen Kommentare zu verkaufen. Also habe ich es nicht gemacht und bei irgendeinem Umzug ein paar Jahre später sind sie dann auf dem Müll gelandet.

Wahrscheinlich denkst Du jetzt, ich bin ein totaler Vollpfosten. Und ein Egoist, ich hätte sie zumindest verschenken sollen. Aber ich habe schon von vielen gehört, denen es genauso ging wie mir. Nach dem Examen steht der erste Job an, vielleicht ein paar Reisen, ein Umzug… Du bist in einer ganz anderen Art von (positivem) Stress und willst Dich oft mit den „Nachwehen“ des Examens einfach nicht mehr beschäftigen.

Vielleicht…nur vielleicht… wird es Dir nach dem Examen auch so gehen. Zumindest wirst Du höchstwahrscheinlich keine große Lust auf das Verkaufen Deiner Kommentare haben. Da ist das simple Zurückschicken eines Koffers mit gemieteten Kommentaren deutlich einfacher.

Sowohl das Kaufen als auch das Mieten von Kommentaren für das 2. Examen haben also ihre Vor- und Nachteile. Am Ende gibt es hier kein richtig und kein falsch, sondern jeder muss es für sich selbst entscheiden und natürlich auch von seiner finanziellen Situation abhängig machen.

Falls Du Dich für das Mieten von Kommentaren entscheidest, findest du hier das Angebot von meinem Partner Examenskommentare.de:

Jetzt Kommentare mieten*

Zugelassene Kommentare in den Klausuren des zweiten Staatsexamens für jedes Bundesland:

Baden-Württemberg:

  • Palandt, Bürgerliches Gesetzbuch
  • Thomas/Putzo, Zivilprozessordnung
  • Fischer, Strafgesetzbuch
  • Meyer-Goßner/Schmitt, Strafprozessordnung
  • Kopp/Ramsauer – Verwaltungsverfahrensgesetz
  • Kopp/Schenke, Verwaltungsgerichtsordnung

Quelle: Verwaltungsvorschrift des Justizministeriums über die Hilfsmittel in den juristischen Staatsprüfungen und der Rechtspflegerprüfung

Bayern

  • Palandt, Bürgerliches Gesetzbuch von Palandt
  • Baumbach/Hopt, Handelsgesetzbuch
  • Thomas/Putzo, Zivilprozessordnung
  • Fischer, Strafgesetzbuch
  • Meyer-Goßner/Schmitt, Strafprozessordnung
  • Kopp/Schenke, Verwaltungsgerichtsordnung
  • Kopp/Ramsauer, Verwaltungsverfahrensgesetz
  • Jäde/Dirnberger/Weiß, Baugesetzbuch, Baunutzungsverordnung (BauGB, BauNVO)
  • Kroiß/Neurauter, Formularsammlung für Rechtspflege und Verwaltung (streng genommen kein Kommentar, sondern eben eine Formularsammlung)

Quelle: Hilfsmittelbekanntmachung ZJS

Berlin

In den zivilrechtlichen Klausuren:

  • Palandt, Bürgerliches Gesetzbuch
  • Thomas/Putzo, Zivilprozessordnung

In den strafrechtlichen Klausuren:

  • Fischer, Strafgesetzbuch
  • Meyer-Goßner/Schmitt, Strafprozessordnung

In den öffentlich-rechtlichen Klausuren:

  • Kopp/Schenke, Verwaltungsgerichtsordnung
  • Kopp/Ramsauer, Verwaltungsverfahrensgesetz

Quelle: Berliner Senatsverwaltung für Justiz

Brandenburg

wie Berlin, da gemeinsames Prüfungsamt

Bremen

wie Hamburg, da gemeinsames Prüfungsamt

Hamburg

  • Palandt,Bürgerliches Gesetzbuch
  • Thomas/Putzo, Zivilprozessordnung
  • Fischer, Strafgesetzbuch
  • Meyer-Goßner/Schmitt, Strafprozessordnung
  • Kopp/Ramsauer, Verwaltungsverfahrensgesetz
  • Kopp/Schenke, Verwaltungsgerichtsordnung

Quelle: Hilfsmittelverfügung des Gemeinsamen Prüfungsamts

Hessen

  • Palandt, Bürgerliches Gesetzbuch
  • Thomas/Putzo, Zivilprozessordnung
  • Fischer, Strafgesetzbuch
  • Meyer-Goßner/Schmitt, Strafprozessordnung
  • Kopp/Schenke, Verwaltungsgerichtsordnung

Quelle: Hilfsmittelerlass des hessischen Justizprüfungsamts

Mecklenburg-Vorpommern

Bei Aufgaben aus dem Zivilrecht:

  • Palandt, Bürgerliches Gesetzbuch
  • Thomas/Putzo, Zivilprozessordnung
  • Baumbach/Hopt, Handelsgesetzbuch

Bei Aufgaben aus dem Strafrecht

  • Fischer, Strafgesetzbuch und Nebengesetze
  • Meyer-Goßner/Schmitt, Strafprozessordnung

Bei Aufgaben aus dem Öffentlichen Recht:

  • Kopp/Schenke, Verwaltungsgerichtsordnung
  • Kopp/Ramsauer, Verwaltungsverfahrensgesetz

Quelle: Verwaltungsvorschrift „Hilfsmittel bei den Staatsprüfungen im Geschäftsbereich des Justizministeriums Mecklenburg-Vorpommern“

Niedersachsen

  • Palandt, Bürgerliches Gesetzbuch
  • Thomas/Putzo, Zivilprozessordnung
  • Fischer, Strafgesetzbuch
  • Meyer-Goßner/Schmitt, Strafprozessordnung

Quelle: Merkblatt „Liste der zugelassenen Hilfsmittel“

Nordrhein-Westfalen

  • Palandt, Bürgerliches Gesetzbuch
  • Thomas/Putzo, Zivilprozessordnung
  • Baumbach/Hopt, Handelsgesetzbuch
  • Fischer, Strafgesetzbuch<
  • Meyer-Goßner/Schmitt, Strafprozessordnung
  • Kopp/Ramsauer, Verwaltungsverfahrensgesetz
  • Kopp/Schenke, Verwaltungsgerichtsordnung

Quelle: Justiz NRW

Rheinland-Pfalz

  • Palandt, Bürgerliches Gesetzbuch
  • Thomas/Putzo, Zivilprozessordnung
  • Fischer, Strafgesetzbuch
  • Meyer-Goßner/Schmitt, Strafprozessordnung
  • Kopp/Ramsauer, Verwaltungsverfahrensgesetz
  • Kopp/Schenke, Verwaltungsgerichtsordnung

Quelle: Justizministerium Rheinland-Pfalz

Saarland

  • Palandt – Bürgerliches Gesetzbuch: BGB
  • Thomas / Putzo – Zivilprozessordnung: ZPO und
  • Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, Zivilprozessordnung oder Zöller, Zivilprozessordnung oder Musielak/Voit, Zivilprozessordnung
  • Fischer, Strafgesetzbuch
  • Meyer-Goßner/Schmitt, Strafprozessordnung
  • Kopp/Ramsauer, Verwaltungsverfahrensgesetz
  • Kopp/Schenke, Verwaltungsgerichtsordnung

Quelle: Anordnung über die Zulassung von Hilfsmitteln für die zweite juristische Staatsprüfung

Sachsen

  • Palandt, Bürgerliches Gesetzbuch
  • Thomas/Putzo, Zivilprozessordnung
  • Fischer, Strafgesetzbuch mit Nebengesetzen
  • Meyer-Goßner/Schmitt, Strafprozessordnung
  • Kopp/Schenke, Verwaltungsgerichtsordnung
  • Kopp/Ramsauer, Verwaltungsverfahrensgesetz

Quelle: Hilfsmittelbekanntmachung für die Zweite Juristische Staatsprüfung

Sachsen-Anhalt

Für die Aufgaben aus dem Zivilrecht (einschließlich anwaltlicher Aufgabenstellungen):

  • Palandt, Bürgerliches Gesetzbuch
  • Thomas/Putzo, Zivilprozessordnung
  • Zöller, Zivilprozessordnung

Für die Aufgaben aus dem Strafrecht (einschließlich anwaltlicher Aufgabenstellungen):

  • Fischer, Strafgesetzbuch
  • Meyer-Goßner/Schmitt, Strafprozessordnung

Für die Aufgaben aus dem Öffentlichen Recht (einschließlich anwaltlicher Aufgabenstellungen):

  • Kopp/Schenke, Verwaltungsgerichtsordnung
  • Kopp/Ramsauer, Verwaltungsverfahrensgesetz

Quelle

Schleswig-Holstein

wie Hamburg, da gemeinsames Prüfungsamt

Thüringen

  • Palandt, Bürgerliches Gesetzbuch
  • Thomas/Putzo, Zivilprozessordnung
  • Fischer, Strafgesetzbuch
  • Meyer-Goßner/Schmitt, Strafprozessordnung
  • Kopp/Schenke, Verwaltungsgerichtsordnung
  • Kopp/Ramsauer, Verwaltungsverfahrensgesetz

Quelle: Hinweisblatt „Zulassung von Hilfsmitteln für die zweite juristische Staatsprüfung“

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Artikel verfasst von: 

Lucas Kleinschmitt

Lucas ist Volljurist und Gründer von Juratopia. Nach Studium an der Bucerius Law School und Referendariat in Hamburg hat er einige Jahre als Anwalt in Großkanzleien gearbeitet. Heute ist er Syndikusrechtsanwalt in einem DAX-Konzern.

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