Lernst Du auch mit Karteikarten? Unter Juristen ist das üblich. Allerdings hat das Lernen mit Karteikarten durchaus seine Tücken.

Karteikarten eignen sich hervorragend zum Auswendiglernen einzelner, unabhängiger Informationen. Sie haben gegenüber einem normalen Blatt Papier oder digitalen Dokument zwei Vorteile:

  1. Du kannst sie zufällig anordnen und Dich so Informationen in variierender Reihenfolge abfragen.
  2. Du kannst einzelne Fakten, die Du schon sicher beherrschst, aussortieren. Dadurch kannst Du verschiedene Stapeln mit Karteikarten anlegen und ein „Spaced Repetition System“ anlegen. Spaced Repetition bedeutet, dass Du Dich Informationen in immer größer werdenden zeitlichen Abständen abfragst, im Idealfall immer ganz kurz bevor Du sie vergessen würdest. Das ist eine effektive Methode, um Informationen auswendig zu lernen.[1]

Jede moderne Software zum Lernen chinesischer Schriftzeichen setzt beispielsweise spaced repetition ein.

Karteikarten haben aber auch einen gravierenden Nachteil:

Sie präsentieren Informationen ohne Kontext. Einordnung in den Kontext ist aber für effektives Lernen komplexer Zusammenhänge und insbesondere zum Bewältigen schwieriger Transferaufgaben wie etwa einer juristische Falllösung notwendig.[2]

Konsequenz für das juristische Lernen mit Karteikarten

Deshalb solltest nur bestimmte Informationen auf Karteikarten schreiben, nämlich Einzelfakten, die Du auswendig lernen musst. Sinnvoll ist das vor allem für Definitionen, Aufbauschemata und Argumente für die wichtigsten Meinungsstreits (etwa Raub vs. räuberische Erpressung).
Du solltest hingegen nicht den gesamten Stoff auf Karteikarten zusammenfassen.

Es eignen sich auch nicht alle juristischen Fächer für Karteikarten.

Passend zu dem eben gesagt eignen sich Fächer gut, bei denen Einzelfakten im Vordergrund stehen. Dazu zählen z.B. Zivilprozessrecht, Strafprozessrecht und der Strafrecht BT.
Fächer, bei denen Gesamtverständnis und Zusammenhänge im Vordergrund stehen, eignen sich dagegen eher nicht für Karteikarten. Dazu gehören z.B. Sachenrecht, GoA, EBV oder Bereichungsrecht.

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Fußnoten:

Artikel verfasst von: 

Lucas Kleinschmitt

Lucas ist Volljurist und Gründer von Juratopia. Nach Studium an der Bucerius Law School und Referendariat in Hamburg hat er einige Jahre als Anwalt in Großkanzleien gearbeitet. Heute ist er Syndikusrechtsanwalt in einem DAX-Konzern.

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